Ankündigung der beweglichen Feste im Kirchenjahr am Fest der Erscheinung des Herrn
Mal ist er früher, mal später im Jahr: der Termin, auf den das Osterfest fällt. Und weil weitere Feste im Kirchenjahr von diesem Termin abhängen (Aschermittwoch 40 Tage vor Ostern, Christi Himmelfahrt 40 Tage und Pfingsten 50 Tage nach Ostern, Fronleichnam nach Pfingsten usw.), gibt es den Brauch, die konkreten Termine dieser Feste den Gläubigen in Form der sogenannten „Festankündigung“ mitzuteilen. Zurück geht diese Festankündigung auf das 4. Jahrhundert, als das Erste Konzil von Nizäa im Jahr 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte. Die Berechnung dieses Datums – später auch der davon abhängigen beweglichen Feste – wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde.
Der Brauch kann heute ein Zeichen setzen, dass für uns Christen die Zeit eine ganz eigene Dimension hat: als Zeit des Heiles, die mit dem Erscheinen des Gottessohnes einen neuen Anfang genommen hat und im auferstandenen und wiederkommenden Herrn ihr Ziel und ihre Vollendung finden wird. Davon erzählen uns die vielen Feiertage des kommenden Jahres.
Die „Festankündigung am Fest Epiphanie für das Jahr 20224“ ist am 6. Januar um 9.30 Uhr in St. Franziskus Obertürkheim und um 11 Uhr in St. Johannes Untertürkheim zu hören.