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Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) und Masken der Standards KN95/N95 und FFP2. Wir bitten Sie um Beachtung und Ihr Verständnis.